- Allgemeines
https://www.icano.de ist Onlinehandelsplattform der AMS GmbH, Am Sandloch 4, 67065 Ludwigshafen, Deutschland
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) der AMS GmbH gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer, eine juristische Person, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (Kunde / Käufer) mit AMS GMBH (Verkäufer) hinsichtlich der von AMS GMBH in ihrem Online-Shop oder in ihren Ladenlokalen angebotenen Waren und/oder Leistungen abschließt.
- Hiermit wird der Einbeziehung von Kunden-AGB widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass AMS GMBH in Kenntnis der Bedingungen des Vertragspartners dessen Zahlung vorbehaltlos annimmt.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller / Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Einbezogene Klauseln „Tegernseer Gebräuche“
Die in diesem § 3 aufgeführten Klauseln sind den „Tegernseer Gebräuchen“ in der aktuellen Fassung entnommen und gelten zwischen AMS GMBH und dem Kunden als vereinbart:
- Angebot, Rechnungserteilung und Zahlungsweise
- Ein Angebot ist für die Dauer von mindestens zwei Wochen einschließlich eines Regelpostlaufs von drei Tagen verbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich freibleibend oder unverbindlich erstellt worden. Im Falle tele-grafischer oder fernschriftlicher Angebotserstellung reduziert sich die Dauer um diese Regelpostlaufzeit.
- Die Rechnung wird über jede Sendung gesondert unter dem Datum des Versandtages erteilt. Dies gilt auch für Teillieferungen. Vereinbarte Teil-Zahlungsfristen beginnen mit diesem Tage zu laufen.
- Geleistete Anzahlungen bei Abschlüssen werden, wenn nichts Anderes vereinbart ist, auf die einzelnen Teillieferungen anteilig verrechnet.
- Ist bei laufender Geschäftsbeziehung kein anderes Zahlungsziel zur Übung geworden oder vereinbart, so ist der Kaufpreis nach Wahl des Käufers entweder innerhalb 30 Tagen mit 2 Skonto oder innerhalb von 30 Tagen in bar und ohne jeden Abzug zu zahlen. Sofern der Warenwert gesondert ausgewiesen ist, erfolgt der Skontoabzug nur vom Warenwert.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Beim Versendungskauf, z. B. Lieferung ab Werk mit Frachtvergütung bis zu einem vereinbarten Ort, ist Erfüllungsort für die Lieferung der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder eine etwa vereinbarte Übergabe den Käufer befindet. Ist Lieferung frei Empfangsort vereinbart, so ist dieser der Erfüllungsort.
- Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen des Verkäufers ist stets der Ort der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers.
- Bei Lohnaufträgen ist für die Leistung des Auftraggebers der Ort der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers der Erfüllungsort.
- Beim Versendungskauf zwischen Vollkaufleuten ist der Gerichtsstand, wenn nichts anderes vereinbar ist, der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers; bei Lohnaufträgen ist der Gerichtsstand der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers.
- Spielraum in der Menge
- Mengenbezeichnungen wie „circa“, „etwa“, „rund“ und ähnliche berechtigen den Verkäufer, bis zu 10 Prozent mehr oder weniger als die vereinbarte Menge zu liefern.
- Wenn in dem Abschluss die Menge durch die Bezeichnung „von…bis…“ ausgedrückt ist, ist der Verkäufer nur zur Lieferung der Mindestmenge verpflichtet, dagegen auch zur Lieferung bis zur vorgesehenen Höchstmenge berechtigt.
- Die Ausdrücke „circa“, „etwa“ oder ähnliche in Verbindung mit der Bezeichnung „von…bis…“ bleiben unberücksichtigt.
- Spielraum nach Maß
- Sind Längen oder Breiten durch Angabe der einzuhaltenden unteren oberen Maßgrenzen ausgedrückt, z.B. Längen 3-6 Meter, Breite 20 bis 30 cm, dann hat der Verkäufer die Wahl, beliebige Abmessungen innerhalb der festgesetzten Maßgrenzen zu liefern. Jedoch muss eine Durchschnittslänge bzw. eine Durchschnittsbreite erreicht werden, die der Mindestabmessung plus ca. 1/3 der vereinbarten Differenz entsprechen.
- Ist die Lieferung von Durchschnittsabmessungen vereinbart, so sind auch bei Zusätzen wie „ca.“ und „etwa“ Über- bzw.- Unterschreitungen nur bis 5 zulässig.
- Wird die Einhaltung von Mindestdurchschnittslängen und/oder Mindestdurchschnittsbreiten vereinbart, so dürfen diese nicht unterschritten werden
- Ist die Lieferung verschiedener Längen zugelassen, aber gleichmäßige Längen-verteilung vereinbart, so muss von jeder Länge ungefähr die gleiche Kubik-metermenge geliefert werden. Sinngemäß gilt das Gleiche, wenn die Lieferung gleichmäßig verteilter Breiten vereinbart ist.
- Die Bestimmungen zu Ziffer 1.-4. sind maßgebend für die Gesamtmengen, nicht für Teillieferungen.
- Sind Durchschnittslängen vereinbart, so gilt als Durchschnitt die Teilung sämtlicher Längen (gesamte laufende Meter) durch die Stückzahl, ohne Rücksicht auf die Breiten.
Entsprechendes gilt für die Durchschnittsbreiten.
- Die Ausdrücke „circa“ und „etwa“ und ähnliche in Verbindung mit der Bezeichnung „von…bis…“ bleiben unberücksichtigt.
- Bestimmung des Begriffs „Wagenladung“ und ähnlicher Bezeichnungen, Fehlfracht
- Falls der Umfang der Sendung durch Gewichts- oder Volumenangaben nicht genau festgelegt ist, versteht man bei Schnittholz und bei den Holzwerkstoffenunter „Wagenladung“, „Waggon“ und ähnlichen Bezeichnungen nach Wahl des Verkäufers eine Lieferung von wenigstens 20 und höchstens 25 t.
- Sind zwei oder mehrere Waggons ohne bestimmte Gewichts- oder Volumenangabe abgeschlossen, so versteht sich jeder Waggon mit einem Mindestgewicht von 20t und einem Höchstgewicht von 25t, mit der Maßgabe, dass nicht die Waggonzahl, sondern das Gesamtgewicht der Lieferung maßgeblich ist. Fünf Waggons z.B. sind mindestens 100 t und höchstens 125 t, auch wenn sie auf weniger als 5 Waggons verladen werden. Bei Restmengen muss der letzte Waggon mit mindestens 20 t beladen werden.
- Unter LKW-Ladung (Motorwagen und Anhänger, Sattelauflieger) ist eine Menge im Gewicht von 20 t bis 25 t, unter Motorwagenladung eine Menge im Gewicht von 7 t bis 12 t zu verstehen.
- Bei einem ungünstigen Verhältnis zwischen den Abmessungen und der verladenen Hölzer ist es zulässig, dass eine Waggonladung bzw. eine LKW- Ladung im Einzelfall weniger als 20 t umfasst.
- Fehlfracht trägt, wer sie zu vertreten hat.
- Übernahme
- Die Übernahme dient der Ermittlung der gütemäßigen Beschaffenheit (Qualität) und der Dickenabmessung der Ware. Sie schließt insoweit nachträgliche Reklamationen aus. Sind Durchschnittsabmessungen vereinbart, so gelten Abweichungen mit der Übernahme als anerkannt, wenn der Verkäufer auf diese hingewiesen und der Käufer nicht widersprochen hat. Das Aufmaß gilt durch die Übernahme nur dann als anerkannt, wenn dies besonders vereinbart ist.
Beschränkt sich der Käufer auf die Besichtigung eines Postens, so gelten die einzelnen Stücke nur dann als anerkannt, wenn er auf deren Übernahme ausdrücklich verzichtet. Der Anschlag eines Postens mit dem Hammer gilt jedoch als Anerkennung der einzelnen Stücke.
- Nimmt der Käufer die vereinbarte Übernahme trotz befristeter Aufforderung und Androhung der Verzugsfolgen nicht vor, so gilt sie als erfolgt, wenn der Verkäufer nicht vorzieht, Nachfrist zu setzen.
- Hat der Verkäufer die Ware auf Verlangen umgesetzt, kann der Käufer die nochmalige Stapelung nur verlangen, wenn er sich das vorher ausbedungen hat oder wenn er die Kosten bezahlt.
- Übernommene Ware lagert auf Gefahr und Rechnung des Verkäufers, solange sich der Käufer nicht in Abnahmeverzug befindet oder die Ware noch nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist.
- Verantwortlichkeit für Fehler
Für äußerlich nicht erkennbare, auch bei oder nach der Verarbeitung sich ergebende Fehler äußerlich gesunden Rund- und Schnittholzes und daraus entstehende Folgen hat der Verkäufer nicht aufzukommen, es sei denn, dass der Verkäufer den Fehler arglistig verschwiegen hat oder ihn daran ein grobes Verschulden trifft oder er dafür die Haftung ausdrücklich übernommen hat.
- Abnahme und Lieferung
- Die Abnahme gekaufter Ware hat mangels besonderer Vereinbarung längstens binnen 10 Kalendertagen nach Bereitstellung und Aufforderung zu erfolgen.
- Bei Kaufabschlüssen mit Vereinbarung auf Abruf ohne genaue Terminbestimmung ist die Ware auf schriftliches Ersuchen des Verkäufers spätestens drei Monate nach Abschluss abzunehmen. Der Abschluss gilt als hinfällig, wenn bis zum Ablauf dieser drei Monate nach Kaufabschluss von keiner Seite eine Erklärung erfolgt.
- Die Lieferung vorrätiger Ware erfolgt, sobald es die Versandmöglichkeit bei geordnetem Geschäftsgang erlaubt.
- Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bei Lieferung ab Versandort vor Fristablauf abgesandt oder bei vergleichbarer Abholung seitens des Käufers durch den Verkäufer bereitgestellt ist. Dies gilt nicht bei vereinbarten Lieferterminen.
- Die Entladung aller Waren geschieht durch den Käufer, soweit nicht ausdrücklich etwas Besonderes ist.
- Höhere Gewalt
- Wird die rechtzeitige Erfüllungsverpflichtung durch ein Ereignis höherer Gewalt unmöglich, so verlängert sich die Erfüllungsfrist um die Dauer der durch die höhere Gewalt eingetretenen Behinderung, sofern die Verlängerung für den Käufer zumutbar erscheint.
- Der Verkäufer hat den Käufer zu benachrichtigen, wenn die vertragsgemäße Erfüllung der Lieferung durch das Eintreten höherer Gewalt gefährdet erscheint. Beträgt die Dauer der Behinderung gemäß Ziffer 1 voraussichtlich mehr als drei Monate, so steht beiden Teilen frei, ohne Entschädigungspflicht vom Vertrage zurückzutreten. Wird eine solche innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Ereignisses der höheren Gewalt von keiner Vertragspartei abgegeben, dann gilt der Vertrag als stillschweigend aufgehoben.
- Bei Fixgeschäften tritt eine Fristverlängerung nach Ziffer 1 nicht ein. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, eine zur Vertragserfüllung schon eingeschnittene und versandbereite Ware abzunehmen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages sei für ihn nicht zumutbar. Der Verkäufer hat mit der Nachricht zu Ziffer 2 die Abgabe zu verbinden, was von der nach besonderen Abmessungen bestellten Ware bereits verfügbar ist.
- Verladung und Versand
- Der Absender haftet für die Richtigkeit seiner Angaben auf dem Frachtbrief.
- Die Vertragspartei, die sich die Anwendung von Ausnahmetarifen sichern will, hat das Transportgut entsprechend den Tarifbestimmungen zu bezeichnen. Hat der Käufer die für die Ausfüllung des Frachtbriefes erforderlichen Angaben zu machen, so muss er sie dem Absender rechtzeitig bekanntgeben.
Der Verkäufer hat alle zur Versandabfertigung notwendigen Formalitäten zu besorgen. Außerdem hat er dem Käufer unverzüglich von jeder einzelnen Sendung Nummer und Inhalt des Wagens – möglichst auch das Gewicht – mitzuteilen sowie Aufmaßliste der verladenen Ware einzusenden.
- Hat der Verkäufer frachtfreie Lieferung übernommen, so kann er die Sendung unfrei abfertigen und verlangen, dass der Käufer die entstehenden
Frachtkosten bei Empfang der Ware zins– und skontofrei vorlegt.
- Für die nachfolgende Verrechnung der Vorlage hat der Käufer dem Verkäufer auf Wunsch Frachtbelege gegen Rückgabe auszuhändigen und die Ansprüche aus dem Frachtvertrag schriftlich für den Fall abzutreten, dass solche geltend gemacht werden müssen. Das gleiche gilt für Sendungen, die mit Zollangaben belastet sind.
- Die Ware ist so zu verladen, dass sie mit Hilfe der üblichen technischen Hilfsmittel (Gabelstapler, Kran) entladen werden kann.
- Wenn Gabelstapler, Kran– oder Paletten Verladung erfolgt, ist das Höchstgewicht der Pakete, Bündel oder Paletten vor der Lieferung zu vereinbaren. Sofern nichts vereinbart ist, beträgt das Gewicht der Pakete, Bündel oder Paletten maximal 2,5 t.
- Die Ware ist so zu verladen, dass sie während des Transports verladebedingt keine Wertminderung erleidet. Insbesondere sind Vorkehrungen zu treffen, damit die Ware nicht beschädigt wird; getrocknetes Holz, wie z.B. Schnittholz, Hobelware, Holzwerkstoffe, Furniere und sonstige Holzhalbwaren sind gegen Nässe so weit wie möglich zu schützen.
- Beim Bahnversand sind Planen und Wagendecken nach Ankunft der Ware unverzüglich und im trockenen Zustand auf Käufer zurückzusenden. Bei verzögerter Rücksendung hat der Käufer Leihgebühr für die Verzugszeit zu zahlen.
- Die zum Transport und Schutz der Ware erforderlichen Warenumschließungen, Sparlatten und Versteifungslatten sind im Preis inbegriffen. Schutzbretter, Zwischenhölzer und Paletten, die beim Käufer bleiben, darf der Verkäufer in Rechnung stellen.
- Die Kosten für die Überführung der Ware auf das Anschlussgleis des Empfängers, trägt der Käufer, falls nichts anderes vereinbart ist. Stellgebühren und andere kleine Kosten (z.B. Avisierungsgebühr) gelten als Bestandteil der Fracht.
- Ist „frei Waggon verladen“, „frei Schiff verladen „oder „frei Lastwagen verladen“ zu liefern, trägt der Käufer die nach ordnungsgemäßer Beladung entstehenden Kosten. Ist „frei Waggon Empfangsstation“, „frei Schiff Empfangshafen“ oder „frei Lastwagen Empfänger“ zu liefern, trägt der Käufer die nach Ankunft dort entstehenden Bugsier-, Löschungs- und sonstigen Kosten, wie Ufer – Kran – und Liegegeld, Zollabfertigungsgebühren und dergleichen. Ist „frei Kai –Versandhafen“ zu liefern, gehen die Entladekosten (LKW, Waggon) zu Lasten des Käufers.
- Die Vereinbarung einer Frachtparität bedingt Verrechnung der Mehr – oder Minderfracht.
- Weicht der Verkäufer ohne Zustimmung des Käufers von der vereinbarten Beförderungsart ab, so trägt der Verkäufer die daraus sich ergebenen zusätzlichen Risiken und Kosten.
- Tarifänderungen gehen zu Lasten oder zugunsten desjenigen, der die Frachtkosten zu tragen hat.
- Beschädigung und Verlust der Ware während der Beförderung
- Der Empfänger einer beschädigten Sendung hat auch für den Fall, dass der Verkäufer das Transportrisiko trägt, alles zu tun, um die Unterlagen für den Schadensbeweis zu erlangen, soweit erforderlich auch amtliche Tatbestandsaufnahme, Sachverständigengutachten. Auf Verlangen des Berechtigten hat er diesem die Unterlagen der Beweissicherung zu überlassen.
- Die qualitative Verschlechterung einer Ware geht zu Lasten des Verkäufers, wenn sie auf einen Fehler zurückzuführen ist, den die Ware im Widerspruch zum Vertrage bereits bei der Aufgabe der Sendung hatte. Das gleiche gilt, wenn die Verladung und die Verpackung nicht ordnungsgemäß erfolgt sind.
- Die Ziffern 1 und 2 gelten sinngemäß bei einem Verlust von Ware während der Beförderung.
- Mängelrüge
- Der Käufer ist verpflichtet, die Sendung in jedem Fall in Empfang zu nehmen.
- Beanstandungen der Ware (Mängelrüge) sind unverzüglich nach gegebener Möglichkeit zur Besichtigung und Prüfung des Holzes, spätestens aber innerhalb 14 Kalendertagen vom Eingangstag der Ware beim Käufer oder dessen Beauftragten gerechnet, schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel und des Lagerortes zu erheben. Die Rügefrist verringert sich jedoch bei Verfärbungen auf 7 Kalendertage, es sei denn, es war Lieferung trockener Ware vereinbart.
- Fehlen beim Eingang der Ware die Aufmaßlisten, so werden sie durch den Käufer beim Verkäufer angefordert. Die Fristen zu Ziffer 2 beginnen in diesem Falle bei Mängeln, zu deren Feststellung die Aufmaßliste erforderlich ist, erst mit dem Eingang der Aufmaßliste.
- Der Käufer begibt sich der Mängelrechte, wenn er die Ware vom Lagerort entfernt, bevor die Einigung erzielt ist oder dem Verkäufer Möglichkeit zu Besichtigung der bemängelten Ware oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige gegeben wurde. Der Verkäufer muss von der Möglichkeit der Besichtigung der bemängelten Ware oder der Beweissicherung durch vereidigte Sachverständige innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Beanstandung Gebrauch machen.
- Macht der Verkäufer von der Möglichkeit der Besichtigung innerhalb der Frist in Ziffer 4 nach Eingang der Beanstandung keinen Gebrauch, so kann der Käufer über die bemängelte Ware verfügen, wenn er sich selbst den Beweis durch vereidigte Sachverständige gesichert hat. Bei Beweissicherung durch Käufer und Verkäufer kann der Käufer über die Ware nicht verfügen, wenn die Gutachten der Sachverständigen voneinander abweichen.
- Bei einer Beanstandung muss die ganze beanstandete Gattung der Lieferung, z.B. Bretter von einer Dicke in verschiedenen Güteklassen ungeteilt bleiben. Sind dagegen Bretter und Dielen zusammen geladen und nur die Bretter geben Anlass zu einer Beanstandung, kann der Käufer über die Dielen ohne weiteres verfügen. Bei Lieferung von Bauholz nach Liste kann, über die nicht bemängelten Stücke verfügt werden.
- Ist der Mindestwert einer beanstandeten Ware im Verhältnis zum Gesamtwert der Sendung unter Berücksichtigung der Art und Güte des Sortiments von geringem Umfange, steht dem Käufer der Anspruch der Preisminderung zu.
- Probesendungen unterliegen keiner Bemängelung, wenn handelsübliche Durchschnittsware oder Ware geliefert wird, die von der vereinbarten Beschaffenheit nicht wesentlich abweicht. Auch bei wesentlicher Abweichung ist jedoch der Anspruch auf Nachlieferung und Schadensersatz ausgeschlossen.
- Wird die Ware zurückgewiesen, ist der Käufer dennoch verpflichtet, die beanstandete Ware, auch wenn bereits anderweitig darüber verfügt ist, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln und Kosten nach Möglichkeit zu vermeiden. Sofern ein eigener Lagerplatz nicht zur Verfügung steht, hat der Käufer für sachgemäße Lagerung auf Rechnung dessen, den es angeht, zu achten.
- Ist die Ware auf dem Lagerplatz des Käufers eingelagert, so ist dieser berechtigt, sie anderweitig auf Kosten des Verkäufers einzulagern, falls dieser binnen sechs Wochen nach Beanstandung der Ware nicht verfügt.
- Steht endgültig fest, dass der Käufer die Ware nicht abnimmt, so hat er auf Verlangen des Verkäufers die Ware wieder zu verladen und zu versenden, sofern ihm der Verkäufer die vorgelegten Frachten und sonstigen notwendigen Aufwendungen bezahlt. Unaufgefordert darf der Käufer die Ware nur dann zurücksenden, wenn er mit Frist von drei Wochen vergeblich zur Verfügung über die Ware aufgefordert hat. Auf Lagergeld in ortüblicher Höhe hat der Käufer bei Lagerung erst Anspruch, wenn feststeht, dass die Ware nicht abgenommen wird und seit diesem Zeitpunkt mindestens zehn Kalendertage verstrichen sind.
- Allgemeine Kreditwürdigkeit
- Bei Vertragsabschluss werden die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.
- Ergeben sich gegen diese Annahme späterhin auf Grund nachweisbarer Tatsachen (z.B. Scheck – oder Wechselproteste) begründete Bedenken, so kann der Verkäufer nicht ohne weiteres von den eingegangenen Verpflichtungen zurücktreten. Jedoch steht ihm das Recht zu, Leistung Zug, um Zug oder Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Käufer zu verlangen und für den Fall, dass der Käufer diesem Verlangen nicht nachkommt, anzudrohen, dass er nunmehr ohne weiteres vom Vertrage zurücktrete.
Für die Beurteilung der Eigenschaften von Holzwerkstoffen (Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz) bildet das DIN – Normwerk die Grundlage.
- Mengen und Maße
- Bei Standard – und Fixmaßen steht dem Lieferanten hinsichtlich der vereinbarten Liefermengen je Position ein Spielraum von 5 nach oben und unten zu. Bei Fixmaßen darf die Liefermenge nicht unterschritten werden.
- Anfallende Untermaße dürfen bis zu 10 der Liefermenge ohne Preisnachlass mitgeliefert werden.
- Sind bestellte Plattengrößen nicht lieferbar, so ist vor der Lieferung abweichender Maße die Zustimmung des Käufers einzuholen.
- Die aufgegebene erste Maßzahl bezieht sich als stets auf die Faserrichtung der Außenseite.
Die Preise gelten im Allgemeinen je Quadratmeter. Runde, ovale, trapez- förmige und ähnliche Platten werden nach dem Rechteck berechnet, aus dem sie geschnitten werden können.
Als Verpackung von Stückgutsendungen ist bei Holzwerkstoffen Bündelung üblich, welche im Preis inbegriffen ist. Im Übrigen werden Holzwerkstoffe unverpackt geliefert.
Für nachweisbar mangelhaft gelieferte Ware ist baldmöglichst kostenfreier Ersatz geliefert.
- Abnahme und Vermessung bei Furnieren
- Die Abnahme und Vermessung haben grundsätzlich am Lager des Verkäufers zu erfolgen, andernfalls gelten die Auswahl und die handelsüblich vorgenommene Vermessung des Verkäufers von Seiten des Käufers im Voraus als richtig anerkannt.
- Die Länge wird von 5 cm zu 5 cm, die Breite bei gesundem Splint von cm zu cm gemessen. Bei unbesäumten Paketen ist das mittlere Blatt für die Breite maßgebend. Für grobe Fehler wie faule Äste, kranke Stellen und Wurmlöcher erfolgt ein Abschlag in der Länge und Breite entsprechend dem fehlerhaften Stück, nicht aber für gerade laufenden schwarzen Kern oder geraden Riss. Bei Blindfurnieren – bis 1 mm dick – sind kleine Wurmlöcher, bei Absperrfurnieren – über 1 mm dick – Wurmlöcher ohne Abschlag zu dulden. Verschnittene Blätter sind bis zu 5 der Blattanzahl nicht zu beanstanden. Maserfurniere werden im Allgemeinen blattweise berechnet.
Wird Flächenmaßberechnung vereinbart, so erfolgt die Vermessung in der Länge und Breite von cm zu cm.
Gewünschte Furniermuster sind frachtfrei zu liefern und wenn sie nicht übernommen werden, binnen acht Tagen frachtfrei zurückzusenden. Sollte eine Wertminderung der zu den Mustern gehörenden Ware eintreten, dadurch dass die Muster nicht rechtzeitig oder beschädigt zurückgesandt werden, so ist der Verkäufer berechtigt, eine evtl. Wertminderung zu berechnen.
Für Verpackung von Furnieren werden die Selbstkosten berechnet. Die Rücknahme der Verpackung kann der Käufer nicht verlangen.
- Vertragsabschluss
- Die im Online-Shop von AMS GMBH enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens AMS GMBHs dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
- Der Kunde kann sein Angebot, über das in den Online-Shop von AMS GMBH integrierte, Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken auf die den Bestellvorgang abschließende Schaltfläche ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail oder telefonisch gegenüber AMS GMBH abgeben.
- AMS GMBH kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem sie dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem sie dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, an dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt AMS GMBH das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
- Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
- Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von AMS GMBH wird der Vertragstext von AMS GMBH gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst diesen AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite von AMS GMBH abgerufen werden.
- Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular von AMS GMBH kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
- Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
- Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse, die von AMS GMBH versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom AMS GMBH oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
- Speicherung des Vertragstextes
Wir speichern den Vertragstext der Kunden-Bestellung. Der Kunde kann diesen vor der Versendung seiner Bestellung an uns ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken” klickt. Wir senden dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.
- Preise, Zahlungsbedingungen
- Bei Kauf über den Online-Shop www.icano.de
Sofern sich aus dem Angebot von AMS GMBH nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.
Diese wird gesondert ausgewiesen.
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
Die angegebenen Preise sind Festpreise auf Abholbasis, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Lieferkosten werden gesondert berechnet.
- Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop von AMS GMBH angegeben werden.
- Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
- Bei offensichtlichen Preisirrtümern kann der zutreffende Preis berechnet werden. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
- Wir übernehmen keine Auslandsbankspesen. Nimmt der Kunde von außerhalb von Deutschland eine Zahlung vor, weist er seine kontoführende Bank an, dass er die Bankspesen für die Auslandsüberweisung übernimmt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, bestrittenen, aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
- Lieferung, Gefahrübergang
- Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an AMS GMBH zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass AMS GMBH ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
- Liegt die Lieferadresse im Ausland, hat der Kunde sämtliche mit dem Umstand der Lieferung ins Ausland im Zusammenhang stehenden Kosten wie z.B. Zölle und Steuern zu tragen und eventuell erforderliche Ausfuhrgenehmigung auf eigene Kosten einzuholen.
- AMS GMBH behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger, nicht vollständiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von AMS GMBH zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. AMS GMBH wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstattet.
- Eigentumsvorbehalt
- AMS GMBH behält sich das Eigentum an Gegenständen unserer Lieferungen (Vorbehalts-ware) bei Verträgen mit Kunden bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
- Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn über- gegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, wenn besonders hochwertige Waren verkauft worden sind. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde AMS GMBH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AMS GMBH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den AMS GMBH entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäfts-Verkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an AMS GMBH in Höhe des mit AMS GMBH vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von AMS GMBH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. AMS GMBH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für AMS GMBH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, AMS GMBH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt AMS GMBH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde AMS GMBH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für AMS GMBH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von AMS GMBH gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an AMS GMBH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; AMS GMBH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
- AMS GMBH verpflichtet sich, die AMS GMBH zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
- Rücktritt
- AMS GMBH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, eine Zahlungseinstellung vorliegt, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzantrag gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird, in den Fällen der Unmöglichkeit der vermittelten Ware sowie in Fällen höherer Gewalt.
- Tritt AMS GMBH nach vorstehender Ziff. 9.1 vom Vertrag zurück oder kann eine Bestellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, so hat der Kunde AMS GMBH für deren Aufwendungen sowie den entgangenen Gewinn eine pauschalierte Entschädigung von 15 des jeweiligen Kaufpreises zu zahlen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass der entstandene Schaden geringer ist oder dass uns kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten, wobei der pauschalierte Schaden hierauf angerechnet wird.
- Haftungsbeschränkung
Soweit nicht nach diesen Bedingungen anders geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers/Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, so weit wie folgt gehaftet wird:
- AMS GMBH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, und aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Verletzt AMS GMBH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 10.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag AMS GMBH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Die zuvor genannten Beschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Mitarbeiter, derer sich AMS GMBH zur Vertragserfüllung bedient.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Entsorgungs- und Umweltbestimmungen
- Die Speditionen und Lieferdienste von AMS GMBH sind bei einer Lieferung nicht verpflichtet, die Transportverpackungen zu entsorgen.
- Sonstiges
- Für die Rechtsbeziehungen zwischen AMS GMBH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Überein- kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CESG).
- Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages mit dem Kunden berührt nicht deren Wirksamkeit im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke haben die Vertragspartner unverzüglich eine angemessene Neuregelung zu beschließen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten.